Insbesondere aufgrund der steigenden Zahl an Erkältungs- und Corona-Erkrankten können sich Betroffene seit dem 7. Dezember in unserer Praxis wieder telefonisch krankschreiben lassen. Diese Regelung soll nach Plänen der Bundesregierung dauerhaft gelten und jetzt auch für alle Krankheiten, also über Atemwegserkrankungen hinaus beispielsweise auch für Durchfall, Kopfschmerzen, Unwohlsein und Schwindel.
Es gelten allerdings bestimmte Regelungen, wann eine solche telefonische Krankschreibung möglich ist. So muss die Patientin/der Patient unserer Praxis bekannt sein sowie in den letzten beiden Jahren mindestens einmal zur Behandlung oder Untersuchung hier gewesen sein. Außerdem sind wir dazu verpflichtet, uns zu vergewissern, dass die anrufende Person auch die ist, für die sie sich ausgibt.
In der Regel erfolgt die Krankschreibung für maximal fünf Tage; eine Folgekrankschreibung ist nur möglich, wenn die Betroffenen zuvor in unserer Praxis untersucht worden sind.
Patientinnen und Patienten erhalten die Krankschreibung per Post oder E-Mail; die AU für den jeweiligen Arbeitgeber übermittelt die Krankenkasse.